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   BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17   

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https://dejure.org/2018,17325
BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17 (https://dejure.org/2018,17325)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2018 - 4 StR 546/17 (https://dejure.org/2018,17325)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 4 StR 546/17 (https://dejure.org/2018,17325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen im Rahmen einer tateinheitlichen Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen im Rahmen einer tateinheitlichen Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17
    Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe aber ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, verdrängt das Führen den Besitz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 159/17; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14

    Verhältnis von Führen und Besitzen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17
    Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe aber ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, verdrängt das Führen den Besitz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 159/17; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 159/17

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen)

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17
    Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe aber ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, verdrängt das Führen den Besitz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 159/17; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
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